Startseite / Im Trauerfall / Wohnsitzabmeldung
Die Abmeldung beim Meldeamt erfolgt durch uns über das Standesamt direkt an die Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen.
Die Meldung an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt wird seit November 2014 direkt vom Standesamt vorgenommen! Hat die Verstorbene / der Verstorbene zum Todeszeitpunkt eine Pension bezogen, sind die Hinterbliebenen grundsätzlich verpflichtet, dies beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu melden.
Achtung bei Auslandspensionen: Bei Bedarf beantragen wir gerne eine internationale Sterbeurkunde.
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar:
phone +43 512 345151