Erbschaft und Notar

Erbschaften und Notare, Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen – kein einfaches Thema! Wir möchten Ihnen hier wichtige Informationen bereitstellen, damit es weniger kompliziert wird.

Dokumente

Halten Sie bitte an einem für eine Vertrauensperson erreichbaren, sicheren Ort bereit:

  • Ihre Standesdokumente
    (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Versicherungspolizzen
  • Vollmachten
    (ggf. Bestattungsvorsorgevertrag), Testament etc.

Ein Testament errichten

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Man kann mit einem Testament eventuell Problemen bei der Erbschaft aus dem Weg gehen und (fast) alles regeln. Bei der Testamentserstellung ist Ihnen ein Notar oder ein Rechtsanwalt sicher gerne behilflich. Der Notar oder Rechtsanwalt kennt auch die steuerlichen Folgen und hilft bei der Formulierung. In einem Testament kann man z.B.:

  • abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen,
  • wohltätige Organisationen als Erben einsetzen,
  • jemanden enterben (außer Pflichtteil),
  • Ersatzerben bestimmen,
  • Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenswerte erben werden.

Testament widerrufen

Ihnen steht jederzeit frei, Ihr Testament zu widerrufen. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk „Ungültig“. Ein neues Testament setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegtes Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der Verwahrung zurückverlangen.

Die Verlassenschaftsabhandlung über den Notar

Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen. Die Todesfallsaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommisär, in Ausnahmefällen vom zuständigen Gemeindeamt, errichtet.
Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:

  • Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesdokumente
    (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) des Verstorbenen
  • Letztwillige Verfügungen (Testament..)
  • Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
  • Letzte Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass
  • Bank, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere, etc.
  • Aufstellung und Belege
    über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren