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Erbschaften und Notare, Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen – kein einfaches Thema! Wir möchten Ihnen hier wichtige Informationen bereitstellen, damit es weniger kompliziert wird.
Halten Sie bitte an einem für eine Vertrauensperson erreichbaren, sicheren Ort bereit:
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Man kann mit einem Testament eventuell Problemen bei der Erbschaft aus dem Weg gehen und (fast) alles regeln. Bei der Testamentserstellung ist Ihnen ein Notar oder ein Rechtsanwalt sicher gerne behilflich. Der Notar oder Rechtsanwalt kennt auch die steuerlichen Folgen und hilft bei der Formulierung. In einem Testament kann man z.B.:
Ihnen steht jederzeit frei, Ihr Testament zu widerrufen. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk „Ungültig“. Ein neues Testament setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegtes Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der Verwahrung zurückverlangen.
Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen. Die Todesfallsaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommisär, in Ausnahmefällen vom zuständigen Gemeindeamt, errichtet.
Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar:
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