Bestattungsarten

Wir bieten verschiedene Bestattungsarten:

Erdbestattung

Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können, falls kein Grab vorhanden ist, ein Reihen-, Wand- oder Randgrab, eine Gruft oder eine Grabstätte in den Arkaden wählen. Lage und Größe des Grabes (Einfach-, Doppel-, Dreifachgrab….) entscheiden über Grabmiete. Die Ruhefrist in Österreich liegt zwischen 10 und 30 Jahren. Die Grabmiete ist in der Regel kurz nach der Beisetzung zu begleichen. Wird ein Verstorbener in einem bestehenden Grab beigesetzt, so muss die Grabmiete für die vom Bestattungsdatum an gesamte Ruhefrist bezahlt werden.

Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg im Krematorium und die spätere Beisetzung der Aschenurne. Eine besondere Willenserklärung ist in Österreich nicht notwendig. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an. Die katholische Kirche seit dem 27. November 1983, Codex Iuris Canonici ( CIC 1983, II Vatikanisches Konzil).

Anonyme Beisetzung

Eine anonyme Beisetzung ist eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung in einem Grabfeld der jeweiligen Gemeinde ohne Kennzeichnung der persönlichen Angaben.

Muslimische Beisetzung

Eine Beisetzung nach dem Glauben des Islam läuft nach festgelegten Regeln ab. Häufig werden gläubige Muslime in ihrem oder dem Heimatland ihrer Eltern beigesetzt. Immer häufiger erfolgen islamische Beisetzungen aber auch in Österreich.

Überführung

Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium ist wohl in jedem Fall notwendig. Auch bei Überführungen im gesamten In- und Ausland können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden von uns streng beachtet, die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg genau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen.