Wohnsitzabmeldung
Es empfiehlt sich, eine Zentrale Meldebestätigung des Verstorbenen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde abzugeben (Polizeiwachzimmer, Meldeamt der Bezirkshauptmannschaft, Gemeindeamt), wobei eine Sterbeurkunde abzugeben ist. Ist der Verstorbene mit einer anderen Person auf einem ZMr gemeinsam angeführt, so erfolgt die Ummeldung bei den genannten Stellen. Ist der oder die Verstorbene an mehreren Stellen gemeldet, so müssen alle Meldezettel abgegeben werden.
Ist der Sterbeort Innsbruck, Hochzirl, Natters oder Hall, so wird die polizeiliche Abmeldung automatisch durch unser Unternehmen bzw. durch das zuständige Standesamt erledigt.
Kündigung von Telefonanschlüssen
Hier gibt es von der Post eine eigene Karte mit der man unter Angabe des Sterbedatums den Telefonanschluss kündigen kann.
Auskünfte erteilt die Abteilung Fernmeldebau Innsbruck, 6010 Innsbruck Triendlgasse 30, Telefon: 0800 100 100