Pensionen
Witwen- und Waisenpension
Pension aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
Zur Antragstellung auf Witwen- und Waisenpension müssen den Anstalten folgende Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorgelegt werden.
Heiratsurkunde nach dem Tode des Versicherten, ausgestellt von der Behörde, vor der Trauung erfolgte, das ist bei Eheschließungen in Österreich vor dem Jahre 1938 das zuständige Pfarramt und ab 1938 das jeweilige Standesamt. Befindet sich diese Behörde jedoch im Ausland, dann ist folgende Praxis der Pensionsversicherungsanstalten zu beachten:
Für die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten gilt als Nachweiß über den Aufrechten Bestand der Ehe im Zeitpunkt des Todes des Versicherten für den Fall, dass die Ehe im Ausland geschlossen wurde, ein Ehegemeinschaftszeugnis, ausgestellt vom Gemeindeamt bzw. der Bezirksvorstehung des Verstorbenen und eine wahrheitsgemäße Erklärung der Witwe.
Für die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter genügt als Nachweiß über den aufrechten Bestand der Ehe im Zeitpunkt des Todes des Versicherten die gleiche Regelung wie für das Inland.
- Pensionsbescheid oder Pensionsauszahlungsabschnitt des Verstorbenen
- Falls der Antragsteller selbst Pensionist ist, der eigene Pensionsbesheid
- Auszug aus dem Sterbebuch
(Sterbeurkunde) - Personaldokumente
BEIDER Ehegatten (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürger-schaftsnachweis)
Anmerkung: Die Lohnsteuerkarte wurde ersatzlos gestrichen. Es genügt jetzt die Angabe der Sozialversicherungsnummer.
Witwen- und Waisenversorgung (Pension)
aus öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis (Bund, Länder, Gemeinden) und Invalidenrente
Zur Antragstellung auf Todfallsbeitrag (Sterbequartal) bzw. auf Witwen- und Waisenversorgung (Pension) ist die Vorlage folgender Dokumente notwendig:
- Ehegemeinschaftszeugnis,
ausgestellt vom Gemeindeamt des Verstorbenen - Pensionsbescheid o. Pensionsauszahlungsabschnitt für den Verstorbenen.
Falls der Antragssteller selbst Pensionist ist muß auch der eigene Pensionbescheid vorgelegt werden. - Auszug aus dem Sterbebuch (Sterbeurkunde)
- Personaldokumente
BEIDER Ehegatten (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürger-schaftsnachweis, Meldezettel)
Anmerkung: Die Lohnsteuerkarte wurde ersatzlos gestrichen. Es genügt jetzt die Angabe der Sozialversicherungsnummer.