Unmittelbare Maßnahmen
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte nach Möglichkeit den behandelnden Arzt, da dieser einen Behandlungsschein ausstellen muß. Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen. Wir verständigen für Sie den Amtsarzt, der allerdings frühestens 3 Stunden nach Eintritt des Todes kommt und amtlich den Tod feststellt. Dieser hat auch die Zulässigkeit eine Aufbahrung im Sterbehaus festzustellen. Erst dann dürfen wir den Verstorbenen abholen. Anschließend beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch in unserem Büro oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Übrigens: Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. Sollte der Sterbefall in einem Klinikum eingetreten sein, setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Wir veranlassen dann alles weitere für Sie.