Erbschaft
Dokumente
Halten Sie bitte an einem für eine Vertrauensperson erreichbaren sicheren Ort bereit:
- ihre Standesdokumente
- Versicherungspolizzen
- Vollmachten
(ggf. Bestattungsvorsorgevertrag), Testament etc.
Ein Testament errichten
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Man kann mit einem Testament ev. Problemen bei der Erbschaft aus dem Weg gehen und (fast) alles regeln. Bei der Testamentserstellung ist Ihnen ein Notar oder ein Rechtsanwalt sicher gerne behilflich. Der Notar oder Rechtsanwalt kennt auch die steuerlichen Folgen und hilft bei der Formulierung. In einem Testament kann z.B. bestimmt werden:
- Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen
- Wohltätige Organisationen als Erben einsetzen
- Jemanden enterben (außer Pflichtteil)
- Ersatzerben bestimmen
- Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenswerte erben werden.
Testament wiederrufen
Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk „Ungültig“. Ein neues Testament setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegtes Testament wiederrufen Sie, indem Sie das Testament aus der Verwahrung zurückverlangen.
Die Verlassenschaftsabhandlung über den Notar
Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht vom Todesfall zu verständigen. Die Todesfallaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommisär, in Ausnahmefällen vom zuständigen Gemeindeamt, errichtet.
Es empfiehlt sich, zur Todesfallsaufnahme – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubringen:
- Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
- Standesdokumente
(Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) des Verstorbenen - Letztwillige Verfügungen (Testament..)
- Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
- Letzte Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
- Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass;
Bank, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauzüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, KFZ-Papiere, etc. - Aufstellung und Belege
über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren