Bestattungsarten
Erdbestattung
Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können, falls nicht noch ein Grab vorhanden ist ein Reihen- Wand- Randgrab oder eine Gruft wählen. Lage und Größe des Grabes (Einfach- Doppel- Dreifachgrab....) entscheiden über Grabmiete. Die Ruhefrist in Österreich liegt zwischen 10 und 30 Jahren. Die Grabmiete ist in der Regel kurz nach der Beisetzung zu begleichen. Wird ein Verstorbener in einem noch bestehenden Grab beigesetzt, so muß die Grabmiete für die vom Bestattungsdatum an gesamte Ruhefrist bezahlt werden.
Feuerbestattung
Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg im Krematorium Innsbruck und die spätere Beisetzung der Aschenurne. Eine besondere Willenserklärung ist in Österreich nicht notwendig. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an. Die katholische Kirche seit dem 27. November 1983, Codex Iuris Canonici ( CIC 1983, II Vatikanisches Konzil).
Anonyme Beisetzung
Dies ist eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung in einem Grabfeld der jeweiligen Gemeinde ohne Kennzeichnung der persönlichen Angaben.
Überführung
Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Friedhof zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium ist wohl in jedem Fall notwendig. Auch bei Überführungen im gesamten In- und Ausland können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden von uns streng beachtet, die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweggenau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen.